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Wer wir sind
Wie wir arbeiten
AGB

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1. Allgemeines
Wir erbringen unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich aufgrund der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bedingungen unserer Geschäftspartner sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit uns getätigten Geschäfte. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Sämtliche Fristen für Lieferungen und Leistungen sind freibleibend
Transportmittel, Versandweg und Verpackung sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Mit der Übernahme des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Käufer über. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgeholt werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern. Wir sind nicht verpflichtet gelieferte Ware zurückzunehmen. Wird ausnahmsweise Ware zurückgenommen, wird der am Tag der Rücknahme geltende Nettopreis gutgeschrieben. Liegt der Nettopreis vom Tag der Lieferung unter dem des Tages der Rücknahme, wird der Mittelpreis vom Tag der Lieferung gutgeschrieben. Dies gilt nicht bei Ausübung unseres Eigentumsvorbehaltes
( Ziffer 5).

3. Preise
Für die Berechnung gelten die Preise des Tages der Lieferung oder Leistung. Wir sind berechtigt, Preiserhöhungen unserer Lieferanten, Materialpreiserhöhungen sowie Lohnerhöhungen weiterzuberechnen.

Die Preise sind Nettopreise und es gilt die zum Zeitpunkt geltende Gesetzliche MwSt.

Preiserhöhungen gegenüber Nichtkaufleuten sind entsprechend zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und Lieferung oder Leistung mehr als 4 Monate liegen oder Waren oder Leistungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden.

Unsere Preise beinhalten keine Entsorgungskosten. Es sei denn, sie wird vorher widerrufen.

4. Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort ohne Abzug bar fällig. Zahlungsziel sowie Skonti, Boni und Rabatte sind in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbaren.

Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

Im Falle des gerichtlichen Vergleichs, Konkurses oder eines entsprechenden Antragsverfahrens, der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse durch den Kunden oder im Fall von Scheck- oder Wechselprotesten, sind wir berechtigt unsere Forderung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Besteller sofort fällig zu stellen. Dieses Recht haben wir auch, wenn der Käufer ein vereinbartes Zahlungsziel überschreitet; in beiden Fällen werden auch alle unsere sonstigen Forderungen gegen den Käufer fällig und etwaige Stundungsabreden gegenstandslos.

Die Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf § 369 HGB zurückzuführen sind, können sie nicht geltend gemacht werden.

5. Eigentumsrecht und Abtretung
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Waren vor bis sämtliche auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns und den mit uns verbundenen Unternehmen erfüllt sind.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung und Verbindung hergestellte neue Waren. Der Käufer tritt uns insoweit seine Anwartschaftsrechte und Miteigentumsrechte ab und vermittelt uns den Besitz.

Der Käufer ist verpflichtet, uns von jeder Pfändung, sonstiger Inanspruchnahme oder Beeinträchtigung der Vorbehaltsware oder des Anwartschaftsrechts sofort zu unterrichten. Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware ist der Käufer nicht befugt.
Das Geltendmachen unseres Eigentumsvorbehalts, insbesondere durch Rücknahme der Ware, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Kunden entsprechenden Forderungen tritt er hiermit bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer darf diese Forderungen bis auf Widerruf durch uns einziehen.

Wir werden die Abtretung nicht offen legen, solange die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen ist. Diese Einzugsermächtigung kann durch den Käufer nicht übertragen oder veräußert werden!
Der Käufer ist ferner nicht berechtigt, die Forderungen gegen seinen Kunden an einen Dritten zu veräußern. Sollte er dies dennoch tun, so ist die Zahlung des Dritten ausschließlich und in voller Höhe zu entrichten. Der Dritte trägt das Zahlungsrisiko des Kunden des Käufers.

Bei Widerruf und Offenlegung ist der Käufer verpflichtet, uns sämtliche Käufer von Vorbehaltsware unverzüglich namhaft zu machen; wir haben hierzu das Recht auf Einsichtnahme in die Bücher des Käufers ohne schriftliche Zustimmung.

Unsererseits ist ein Lieferer nicht berechtigt, vertragliche Ansprüche ganz oder teilweise abzutreten.

Ansprüche unsererseits gegen Lieferanten verjähren in 2 Jahren, soweit das Gesetz nicht längere Verjährungsfristen vorsieht.

6. Sachmängelhaftung
Sachmängelansprüche

a) verjähren, wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist, im Fall des Kaufs neu hergestellter Sachen sowie bei Werkleistungen nach einem Jahr.

b) sind, wenn unser Vertragspartner Unternehmer ist, im Falle des Kaufs gebrauchter Sachen ausgeschlossen.

c) verjähren, wenn unser Vertragspartner Verbraucher ist, im Fall des Kaufs neuer Sachen nach zwei Jahren und im Fall des Kaufs gebrauchter Sachen nach einem Jahr.

7. Haftung
Falls an anderer Stelle dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine besonderen Vorschriften enthalten sind, sind Schadenersatzansprüche unserer Abnehmer sowie deren Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, wenn uns und / oder unsere gesetzlichen Vertretern sowie leitenden Angestellten nicht Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen, was auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen gilt.

8. Produkthaftung
Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, hat er uns von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern insoweit freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und im Außenverhältnis selbst haftet.

Der Lieferant ist in diesem Rahmen auch verpflichtet, Aufwendungen zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben.

Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. Euro pro Personenschaden/Sachschaden abzuschließen und uns den Versicherungsschutz auf Anforderung nachzuweisen. Stehen uns weitgehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt.

9. Vorbehalts-Zusatz
Sämtliche Preisangaben, Bestellnummern sowie Abbildungen und Produktbeschreibungen erfolgen vorbehaltlich etwaiger Änderungen, Irrtümer und Abwandlungen in Technischer wie optischer Hinsicht.

10. Schlussbestimmung
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Darmstadt.
Telefonische oder mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand 01/05 Änderungen vorbehalten



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